Die Feuerschau umfasst alle baulichen, technischen und organisatorischen Massnahmen des vorbeugenden Brandschutzes.
Die Feuerschau bearbeitet zuhanden des Gemeinderates Gesuche von Bauten, deren Beurteilung im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde liegt. Sie führt im weiteren, in Zusammenarbeit mit den Gemeinden
die entsprechende Bau- und Schlusskontrollen. Sie ordnet die Behebung von Mängel an.